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LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2020 - 2 Sa 165/20 |
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. August 2020 - 2 Sa 165/20 (https://dejure.org/2020,26150)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 16 Abs 1 BetrAVG, § 16 Abs 2 BetrAVG
Forderung eines "maximalen" Zahlungsbetrages - Freibeträge nach dem GKV -Betriebsrentenfreistellungsgesetz - Zulässigkeit - Zahlung "bis auf Weiteres" - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 253 Abs 2 Ziff 2 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unbestimmter Klageantrag mit "bis auf Weiteres" unzulässig; Keine Vollstreckungsfähigkeit eines Anspruches auf "maximale" Zahlung; Pflicht zur Erhöhung der Hinterbliebenenversorgung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Antrag auf Zahlung von "maximalen" Betriebsrenten/Versorgungsbezügen oder "bis auf Weiteres" zu unbestimmt
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.01.2020 - 17 Ca 950/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2020 - 2 Sa 165/20
Papierfundstellen
- NZA-RR 2020, 661
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 646/05
Abrechnungsanspruch - Stufenklage
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2020 - 2 Sa 165/20
c) Unabhängig von der Frage, ob der Klägerin überhaupt ein Korrekturabrechnungsanspruch zusteht (vgl. dazu verneinend BAG 12.07.2006 - 5 AZR 646/05 - BAGE 119, 62 ff.), ist der Antrag ebenfalls nicht bestimmt. - SG Karlsruhe, 29.01.2020 - S 6 KR 2676/18
Krankenversicherung - Beitragspflicht - Renten der betrieblichen Altersversorgung …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2020 - 2 Sa 165/20
Wenn es der Klägerin nur darum ginge, eine Hinterbliebenenversorgung brutto = netto zu erhalten, hätte sie bereits nach dem Hinweis der Beklagten in der ersten Instanz, das ab 01.01.2020 der Freibetrag erhöht worden sei ( 159, 25 EUR, vgl. dazu SG Karlsruhe 29.01.2020 - S 6 KR 2676/18 - zitiert nach Juris), die Anträge auf die Jahre 2018 bis 2019 begrenzt.