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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2020 - 2 Sa 165/20   

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https://dejure.org/2020,26150
LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2020 - 2 Sa 165/20 (https://dejure.org/2020,26150)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.08.2020 - 2 Sa 165/20 (https://dejure.org/2020,26150)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. August 2020 - 2 Sa 165/20 (https://dejure.org/2020,26150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unbestimmter Klageantrag mit "bis auf Weiteres" unzulässig; Keine Vollstreckungsfähigkeit eines Anspruches auf "maximale" Zahlung; Pflicht zur Erhöhung der Hinterbliebenenversorgung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antrag auf Zahlung von "maximalen" Betriebsrenten/Versorgungsbezügen oder "bis auf Weiteres" zu unbestimmt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 661
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 646/05

    Abrechnungsanspruch - Stufenklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2020 - 2 Sa 165/20
    c) Unabhängig von der Frage, ob der Klägerin überhaupt ein Korrekturabrechnungsanspruch zusteht (vgl. dazu verneinend BAG 12.07.2006 - 5 AZR 646/05 - BAGE 119, 62 ff.), ist der Antrag ebenfalls nicht bestimmt.
  • SG Karlsruhe, 29.01.2020 - S 6 KR 2676/18

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Renten der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2020 - 2 Sa 165/20
    Wenn es der Klägerin nur darum ginge, eine Hinterbliebenenversorgung brutto = netto zu erhalten, hätte sie bereits nach dem Hinweis der Beklagten in der ersten Instanz, das ab 01.01.2020 der Freibetrag erhöht worden sei ( 159, 25 EUR, vgl. dazu SG Karlsruhe 29.01.2020 - S 6 KR 2676/18 - zitiert nach Juris), die Anträge auf die Jahre 2018 bis 2019 begrenzt.
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